Zweck dieser Informationen
Dieses Dokument bündelt Informationen und Antworten, die wir wiederholt an an Kordiam interessierte Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter und Betriebsräte zum Thema Leistungskontrolle durch Kordiam gegeben haben.
Adressaten dieser Informationen
In diesem Dokument gegebene Informationen sind adressiert an bzw. betreffen Betriebsräte, Angestellte und Führungskräfte deutscher Unternehmen. Für freie Mitarbeiter bzw. nicht deutsche Unternehmen können andere Regelungen gelten.
Leistungskontrolle durch Kordiam?
Im Nutzerinterface
Es gilt die Regel, dass Kordiam nicht der Leistungskontrolle dient bzw. keine hierzu dienlichen Funktionen bietet.
Hierzu gehört, dass wir von weiter unten beschriebenen Ausnahmen abgesehen
- keine Funktionen zur Leistungskontrolle implementieren, oder
- Aufwand betreiben, um die Nutzung für sonstige Zwecke vorgesehener Funktionen für die Leistungskontrolle zu verhindern, oder
- im Ausnahmefall die Leistungskontrolle nur auf befugte Personen eingrenzen und nachvollziehbar machen (s.u.).
An keiner Stelle gibt es für Nutzer oder Admins aggregierte Informationen zur Leistung eines Nutzers wie z.B. die Zahl pro Monat abgearbeiteter Aufgaben.
Ein Beispiel für die Vermeidung zur Leistungskontrolle dienlicher Informationen:
Themenlisten mitsamt der Angaben zu dazugehörigen Aufgaben können im xlsx-Format heruntergeladen und somit leicht in Tools wie MS Excel ausgewertet werden.
Grundsätzlich gehört zu diesen Datensätzen auch die Angabe, welcher Nutzer welche zu einem Thema gehörenden Aufgaben übernommen hat. Für deutsche Kunden wird diese Information jedoch nicht in den Datensatz mit übergeben.
Im Backend
Kordiam muss neben der Beachtung der Wünsche und Regeln zur Leistungskontrolle ebenfalls auch die Aspekte des Datenschutzes bzw. der Datensicherheit beachten.
Diese stehen oft in einem Konfliktverhältnis zueinander.
Im Fall eines möglichen Konflikts achten wir darauf, die Anforderungen möglichst ausgewogen zu beachten.
Ein Beispiel: Aus Gründen der Datensicherheit müssen Anmeldeversuche in Log-Dateien gespeichert werden. Diese Daten speichert Kordiam nur maximal sechs Monate. Zudem ist der Zugriff auf diese Daten nur einer sehr kleinen Zahl von unseren Mitarbeitern technisch überhaupt möglich.
Ausnahmen zu obiger Regel
In Kordiam kann eine Dienst- und Urlaubsplanung angelegt werden. Dieser Funktionsbereich umfasst die Möglichkeit, die Zahl der Urlaubstage, freien Tage sowie der Zahl der Dienste (aufgeteilt nach Dienst) auf Monats- und Jahresbasis anzuzeigen.
Mittels eines Downloads im xlsx-Format können zudem Angaben zu Urlauben und Schichten auf Tagesbasis heruntergeladen werden.
Diese Auswertungsmöglichkeit der Dienste, Urlaube und freien Tage ist grundsätzlich für alle Nutzer eines Kontos in Kordiam gesperrt. Das gilt auch für Administratoren.
Es ist eine explizite Freigabe dieser Funktion auf Einzelnutzerbasis durch einen Administrator notwendig, um diese Funktion zu nutzen. Zudem wird diese Funktion dann jeweils nur für die Gruppen (Abteilungen, Ressorts, Teams, etc.) aktiviert, für die der Nutzer Rechte gewährt bekommen hat.
Kordiam protokolliert die Freigabe und den Entzug des Zugriffsrechts auf diese Funktion je Nutzer (Name des Administrators, Datum und Uhrzeit). Diese Information steht auch dann zur Verfügung, wenn das Nutzerprofil des jeweiligen Administrators gelöscht wird.
Noch Fragen?
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an support@kordiam.io