Bitte lesen Sie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für Kunden. Diese AGB gelten für alle Kunden, die Kordiam (die „Software“) nutzen.
Die Software gehört der Kordiam GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Falkenried 74a, 20251 Hamburg, eingetragen in Hamburg unter HRB 121060 („Kordiam“, „wir“, „uns“ oder „unser(e)“), und wird von derselben betrieben.
Indem Sie auf den Button „Akzeptieren“ klicken, stimmen Sie unseren Bedingungen zu, die auch die AGB, unsere Datenverarbeitungsvereinbarung sowie unsere Datenschutzerklärung umfassen, und willigen ein, rechtlich daran gebunden zu sein. Falls Sie die Software für eine Organisation nutzen, stimmen Sie unseren Bedingungen im Namen dieser Organisation zu und bestätigen hiermit Ihre entsprechende Befugnis.
Diese AGB, die Datenverarbeitungsvereinbarung und die Datenschutzerklärung können sich jederzeit aus verschiedenen Gründen ändern, etwa um Änderungen im geltenden Recht oder zusätzlichen Software-Funktionen Rechnung zu tragen.
Falls Sie diesen AGB, der Datenverarbeitungsvereinbarung oder der Datenschutzerklärung nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht nutzen.
In diesen AGB bezieht sich der Begriff „Sie“ auf das Unternehmen, das Sie repräsentieren („Kunde“).
1. Anmelden
Um sich anmelden zu können, müssen Sie:
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- ein Mensch sein. Automatisch erstellte Accounts sind unzulässig;
- Ihren vollständigen Namen sowie eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Falls Sie die Software für eine Organisation nutzen, stimmen Sie unseren Bedingungen im Namen dieser Organisation zu und bestätigen hiermit Ihre entsprechende Befugnis.
- diesen AGB zustimmen und sie befolgen
2. Zahlung
Während der zumeist 30-tägigen Testphase (die „Testphase“) entstehen keine Kosten für Sie. Die Nutzung eines kostenpflichtigen Lizenzpakets erfordert eine erneute, explizite Entscheidung durch Sie.
Zahlungsplan
Gebühren werden Ihnen im Einklang mit dem für Sie geltenden Lizenzpaket sowie für alle Zusatzleistungen berechnet (nachfolgend: der „Zahlungsplan“). Die Rechnungsstellung erfolgt standardmäßig monatlich.
Bezahlte Benutzer, freie Mitarbeiter und Lizenzpakete
Bezahlte Benutzer:
Gebühren werden lediglich für bezahlte Benutzer in Rechnung gestellt. Folgende Benutzertypen (gelten als bezahlte Benutzer und in der Folge als gebührenpflichtige Lizenzen innerhalb eines Pakets.
- Der/Die Eigentümer hat/haben die administrative Kontrolle über die Software. Standardmäßig ist die Person, die sich für die Testphase angemeldet hat, der Eigentümer. Nur ein Eigentümer kann den Zahlungsplan erwerben und ist verantwortlich für die Zahlung sämtlicher Gebühren und sonstiger Mehrkosten oder sonstige ausgehandelten Bedingungen. Nur ein Eigentümer kann diese AGB kündigen.
- Der/Die Admin(s) hat/haben die technische Kontrolle über die Software. Ein Admin ist ein bezahlter Benutzer mit administrativen Rechten an der Software, die ihn dazu berechtigen, die Konfiguration des Accounts anzulegen, zu bearbeiten, vorab zu prüfen, einzusehen oder zu löschen und Benutzer hinzuzufügen oder zu löschen. Er kann die Software als unterstützte Integration mit anderen gekoppelten Leistungen, die auf der Website von Kordiam aufgeführt sind, verbinden und API-Zugangsdaten beantragen. Standardmäßig ist der erste Admin die Person, die sich für den kostenlosen Test angemeldet hat.
- Freie Mitarbeiter mit uneingeschränktem Zugang sind als freie Mitarbeiter gekennzeichnete Benutzer, bei denen der vorgegebene „eingeschränkte“ Zugang entfernt wurde. Sie gelten als bezahlte Benutzer und in der Folge als gebührenpflichtige Lizenzen innerhalb eines Pakets.
- Benutzer mit schreibgeschütztem Zugang sind Benutzer mit Schreibschutzrechten gekennzeichnet. Sie gelten als bezahlte Benutzer und in der Folge als gebührenpflichtige Lizenzen innerhalb eines Pakets.
Nur Ihr(e) Eigentümer oder Admin(s) kann/können in Ihrem Namen rechtsverbindliche Erklärungen abgeben.
Kostenlose Benutzer:
Freie Mitarbeiter sind nur dann kostenlos, wenn:
sie als externe Benutzer im Admin-Bereich der Software (also als freie Mitarbeiter) gekennzeichnet sind, und wenn
ihr Benutzerprofil mit einem beschränkten Zugang versehen ist, d. h. sie dürfen nur auf ihre eigenen Aufgaben in der Software zugreifen.
Lizenzpakete
Je nach Anzahl Ihrer bezahlten Benutzer in der Software fallen Sie unter folgendes Lizenzpaket:
Name des Lizenzpakets | Maximum an bezahlten Benutzern |
X-Small | 1-5 |
Small | 6-20 |
Medium | 21-40 |
Large | 41-60 |
Pakete für mehr Nutzer sind verfügbar.
Bei Preisfragen oder Fragen zu weiteren Lizenzpaketen wenden Sie sich bitte an den Vertrieb von Kordiam.
Zusatzleistungen
Support- und Security-Paket
Sie können das Support- & Security-Paket jederzeit als gebührenpflichtige Zusatzleistung dazukaufen.
Alle Einzelheiten zu den Leistungen im Support- & Security-Paket finden Sie hier.
Monatliche oder jährliche Vertragslaufzeit
Standardmäßige monatliche Vertragslaufzeit
Standardmäßig werden Ihnen die Gebühren monatlich in Rechnung gestellt, und Sie zahlen den vertraglich geschuldeten Zahlungsplan zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (falls zutreffend). Außer in der Testphase werden Ihnen die Gebühren entsprechend der Anzahl von bezahlten Benutzern in Ihrem Account im vorangegangenen Kalendermonat in Rechnung gestellt.
Sie können Ihrem Account beliebig viele Benutzer hinzufügen. Führt dies dazu, dass das Maximum an bezahlten Benutzern in einem bestimmten Lizenzpaket überschritten wird, wird Ihnen das jeweils höhere Lizenzpaket berechnet. Im Admin-Bereich der Software können Sie jederzeit prüfen, wie viele Benutzer bzw. wie viele bezahlte Benutzer sich in Ihrem Account befinden, und Sie können Benutzer jederzeit streichen. Die Streichung eines Benutzers wird erst in der folgenden Rechnung für den entsprechenden Zeitraum berücksichtigt.
Jährliche Vertragslaufzeit und Jahresrabatt
Jährliche Vertragslaufzeit:
Sie können sich jederzeit für eine jährliche Vertragslaufzeit entscheiden und vom Jahresrabatt auf den Gesamtpreis profitieren. In dem Fall zahlen Sie zu Beginn der Laufzeit den vertraglich geschuldeten Zahlungsplan zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Jahreslaufzeit umfasst zwölf volle Kalendermonate (365 Kalendertage).
Wenn Sie sich für die jährliche Vertragslaufzeit entscheiden, informieren Sie Kordiam bitte über das von Ihnen gewählte Lizenzpaket; die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend. Standardmäßig wird Ihnen der Lizenzpaketpreis im Einklang mit der Anzahl von bezahlten Benutzern in Ihrem Account dann in Rechnung gestellt, wenn Sie sich für die jährliche Vertragslaufzeit entscheiden.
Während der jährlichen Vertragslaufzeit dürfen Sie weitere Benutzer hinzufügen. Führt dies dazu, dass das Maximum an bezahlten Benutzern in einem bestimmten Lizenzpaket überschritten wird, werden Sie von Kordiam entsprechend benachrichtigt, und Kordiam berechnet Ihnen dann entsprechend die Preisdifferenz für die restliche Vertragslaufzeit. Die Preisdifferenz basiert auf dem nächsthöheren Lizenzpaket für die restlichen Monate der jährlichen Vertragslaufzeit, von dem die bereits erhaltenen Zahlungen abgezogen werden. Entfernen Sie während der jährlichen Vertragslaufzeit bezahlte Benutzer in dem Umfang, dass Sie in ein kleineres Lizenzpaket fallen, haben Sie keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Jahresrabatt:
Wenn Sie sich für eine jährliche Vertragslaufzeit entscheiden, profitieren Sie von folgendem Jahresrabatt auf den Gesamtpreis.
- Jahresrabatt: 10 % des Gesamtpreises.
Wechsel zwischen Laufzeiten:
Wenn Sie von einer monatlichen zu einer jährlichen Vertragslaufzeit wechseln, wird der Wechsel am ersten Tag des folgenden Kalendermonats wirksam.
Wenn Sie von einer jährlichen zu einer monatlichen Vertragslaufzeit wechseln, können Sie dies ausschließlich schriftlich, mit einer Frist von 30 Tagen vor dem Ende der jährlichen Vertragslaufzeit, gegenüber info@kordiam.io erklären.
Zahlungsplan - Formeln zur Preisberechnung
Es gelten folgende Formeln zur Preisberechnung. Mehrkosten sind hier nicht berücksichtigt und werden getrennt in Rechnung gestellt.
Berechnungsformel bei monatlicher Zahlung
Gesamtmonatspreis = Lizenzpaketpreis + [(Zusatzleistungen, falls zutreffend)]
Berechnungsformel bei jährliche Zahlung
Gesamtjahrespreis = [(Lizenzpaketpreis x 12 Monate) + (Zusatzleistungen, falls zutreffend)] – 10 % (Jahresrabatt)
Mehrkosten
Mehrkosten entstehen aufgrund von Sonderleistungen, die Sie zusätzlich zu den im Preis enthaltenen Leistungen verlangen, und sie werden getrennt in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Schulungen
Wünschen Sie Schulungen zusätzlich zu denen, die im Lizenzpaket enthalten sind, werden diese als Mehrkosten in Rechnung gestellt.
Bei Fragen zu den einzelnen Kosten wenden Sie sich bitte an den Vertrieb von Kordiam.
Kundenspezifische Integration
Falls Sie sich für das Support & Security-Paket und eine jährliche Vertragslaufzeit entschieden haben, können Sie von Kordiam eine kundenspezifische Integration verlangen.
Bei Fragen zu den einzelnen Kosten wenden Sie sich bitte an den Vertrieb von Kordiam.
Zusätzlicher Datenspeicher
Im Software-Preis sind bis zu 10 GB Datenspeicher pro bezahltem Benutzer enthalten. Bei Überschreitung dieses Volumens verlangt Kordiam ggf. eine Vergütung für den zusätzlichen Datenspeicherplatz.
Kordiam wird Sie schriftlich über die Überschreitung informieren und Ihnen dabei helfen, überschüssiges Datenvolumen zu löschen.
Wird überschüssiges Datenvolumen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung nicht oder in unzureichender Menge gelöscht, wird Kordiam Ihnen folgenden Betrag anteilig in Rechnung stellen
- Für jedes weitere Gigabyte an Speicher Euro 0,35
Fällige und überfällige Zahlungen
Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Werktagen zu begleichen. Wenden Sie sich bitte an den Vertrieb von Kordiam, falls Ihr Unternehmen ein längeres Zahlungsziel benötigt.
Müssen Rechnungen an Ihr Unternehmen von unserer US-amerikanischen Desk-Net-Organisation ausgestellt werden, wenden Sie sich bitte an den Vertrieb von Kordiam.
Bei Nichtzahlung innerhalb von 75 Tagen wird die Software ggf. eingeschränkt oder vorübergehend außer Kraft gesetzt. Bei Nichtzahlung innerhalb von 90 Tagen werden wir diese AGB (vorbehaltlich geltender gesetzlicher Anforderungen) ggf. kündigen, was zu einem Verlust Ihrer Daten führen kann.
Preisänderungen
Kordiam ist berechtigt, die vereinbarten Preise für Vertragsleistungen zu erhöhen. Kordiam wird Sie mindestens drei (3) Monate im Voraus schriftlich oder per E-Mail über eine Preiserhöhung informieren. Preiserhöhungen gelten nicht für Zeiträume, die bereits bezahlt sind.
Im Falle einer Preiserhöhung können Sie mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Bei einer solchen Kündigung gelten die erhöhten Preise nicht vor Inkrafttreten der Kündigung.
3. Software-Aktualisierung
Kordiam kann die Software-Merkmale und -Funktionen jederzeit ohne Vorankündigung ergänzen oder ändern.
Eine Liste der Kern- und Zusatzfunktionen der Software ist in der Leistungsbeschreibung enthalten.
4. Software Verfügbarkeit
Monatliche Verfügbarkeitsrate
„Monatliche Verfügbarkeitsrate“ bedeutet die Gesamtzahl an Minuten in einem Kalendermonat abzüglich der Zahl an Auszeit-Minuten in einem Kalendermonat, geteilt durch die Gesamtzahl an Minuten in einem Kalendermonat.
Während der Vertragslaufzeit wird sich Kordiam angemessen bemühen, eine monatliche Verfügbarkeitsrate von mindestens 99,8 % in einem Kalendermonat zu erreichen.
„Auszeit“ bedeutet die Zeit, in der Sie nicht auf alle (Kern- und Zusatz-) Funktionen der Software zugreifen bzw. diese nutzen können, wie von Kordiam bestimmt.
Keine Auszeiten
Folgende Zeiten zählen bei der Berechnung der monatlichen Verfügbarkeitsrate nicht als Auszeiten:
Planmäßige Wartung:
Nichtverfügbarkeit der Leistung wegen planmäßiger Wartung der Software, die eingesetzt wird, um die entsprechende Leistung zu erbringen (Kordiam wird sich bemühen, den Kunden 24 Stunden im Voraus über planmäßige Wartungen, die die Leistung beeinflussen, zu informieren); oder
Unvorhergesehene Ereignisse:
Nichtverfügbarkeit der Leistung wegen Ereignissen, die außerhalb der unmittelbaren Kontrolle von Kordiam oder Kordiams Unterauftragnehmer(n) (wie etwa des Hosting-Providers von Kordiam) liegen, einschließlich höherer Gewalt, Ausfall oder Nichtverfügbarkeit Ihrer Systeme oder des Internets und Ausfall anderer Technologien oder Ausrüstungsgegenstände, die verwendet werden, um sich an die Leistung anzuschließen oder darauf zuzugreifen.
Gutschrift bei Unterbrechung der Software-Leistung
Kann Kordiam die monatliche Verfügbarkeitsrate nicht einhalten, haben Sie solange Ihr Account läuft Anspruch auf eine Gutschrift, die nur mit Ihrer nächsten Rechnung verrechnet werden kann. Im Falle einer solchen Nichterfüllung ist eine Gutschrift Ihre einzige Abhilfe. Kunden in der Testphase haben keinen Anspruch auf solche Gutschriften.
Monatliche Verfügbarkeitsrate Leistungsgutschrift
Unter 99.8% 5% der Monatsgebühr
Um eine Leistungsgutschrift für einen bestimmten Kalendermonat zu erhalten, muss ein Eigentümer innerhalb von 30 Tagen ab dem Ende des Monats, in dem die Software nicht die garantierte Verfügbarkeit erfüllt hat, per E-Mail einen entsprechenden Antrag beim Support-Team (support@kordiam.io) stellen und dabei seine Kontaktdaten angeben sowie Angaben zu jeder behaupteten Auszeit machen, einschließlich Datum, Uhrzeit und Beschreibung des Vorfalls und der betroffenen Leistung. All dies muss sich auf den Kalendermonat beziehen, für den Sie einen Anspruch geltend machen.
5. Software-Wartung
Überwachung der Verfügbarkeit
Kordiam überwacht ständig die Verfügbarkeit der Software und behebt alle technischen Störungen im Einklang mit den weiter unten aufgeführten Wiederherstellungszeiten.
Behebung von technischen Störungen
Bei technischen Störungen der Software, die Sie telefonisch, per E-Mail (support@kordiam.io) oder Twitter (@Kordiam_io) melden, bestimmt Kordiam die Dringlichkeitsstufe und reagiert wie folgt.
Dringlichkeitsstufe | Beschreibung |
Stufe 1 | Mindestens eine der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kernfunktionen ist vollständig ausgefallen. |
Stufe 2 | Eine Störung bei einem Merkmal einer Kernfunktion, jedoch kein Totalausfall, oder eine Störung bei einem Zusatzmerkmal gemäß der Leistungsbeschreibung. |
Stufe 3 | Eine geringfügige Störung, die den Betrieb des Kunden nicht wesentlich beeinflusst. |
Je nach Dringlichkeit stellt Kordiam sicher, dass die gemeldete technische Störung im Einklang mit den Reaktionszeiten und wie weiter unten angegeben behoben wird.
Dringlichkeitsstufe | Reaktionszeit | Zeit bis zur Wiederherstellung |
1 | Eine Stunde | Drei Stunden |
2 | Sechs Arbeitsstunden | Zwei Werktage |
3 | Spätestens am darauffolgenden Werktag | Höchstens 16 Wochen |
6. Support-Leistungen- Kundenunterstützung
Kundendienst- Service-Hotline
Kordiam wird Ihre Fragen umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen beantworten.
Die Reaktionszeiten bei technischen Störungen und Fehlermeldungen sind weiter oben beschrieben.
Ein Support per E-Mail oder Telefon ist an deutschen Werktagen zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr MEZ verfügbar. Sonntags wird nur auf Störungen der Stufe 1 umgehend reagiert.
E-Mail-Support: Generell sind sämtliche Fragen zur Software und alle Fehlermeldungen per E-Mail an support@kordiam.io zu richten.
Telefonischer Support: Falls Sie das Support & Security-Paket erworben haben, steht Ihnen die Support-Hotline zur Verfügung.
Bei der Beantwortung von Fragen verwendet Kordiam die folgenden Kommunikationsmittel: E-Mail, Telefon, Twitter. Im Zweifelsfall verwenden wir die gleichen Kommunikationsmittel wie Sie.
Installation und Schulung
Kordiam bietet folgende Kundendienstleistungen:
Installation und Konfiguration:
Sie können Kordiam beim Konfigurieren Ihres Accounts um Unterstützung bitten, indem Sie eine E-Mail an support@kordiam.io senden. Dazu hat Kordiam auch Leitfäden erarbeitet, die im Support-Forum zu finden sind.
Schulung:
Sie können von Kordiam Schulungen verlangen. Die Anzahl von Schulungen, die Sie verlangen können, richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Zahlungsplan. Bei Schulungen vor Ort tragen Sie die Reisekosten ohne Aufpreis.
Zusätzliche Schulungseinheiten sind gegen Aufpreis erhältlich.
Lizenzpaket | Klein | Mittel | Groß | 100. | 150. | 200. |
Enthaltene Schulungen | 1 x 1 Std. webbasierte Schulung | 1 x 2 Std. webbasierte Schulung | 1 x Schulungstag vor Ort ODER 2 x 2 Std. webbasierte Schulung | 1 x Schulungstag vor Ort | 1 x Schulungstag vor Ort | 2 x Schulungstag vor Ort |
7. Zu Ihren Daten
Lesen Sie bitte unsere Datenschutzvereinbarung.
EU-Daten-Hosting
Kundendaten werden ausschließlich auf Servern in der EU gehostet und unterliegen EU-Datenschutzrecht.
Kordiam kann später nach alleinigem Ermessen entscheiden, die Daten von nicht europäischen Kunden außerhalb der EU zu hosten.
Ihre Daten bleiben stets Ihr Eigentum
Ihnen gehören sämtliche Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die Sie Ihrem Account hinzufügen („Kundendaten“). Sie behalten das alleinige Eigentum an sämtlichen Rechten und Rechtsansprüchen auf Ihre Kundendaten. Für die Rechtmäßigkeit, Verlässlichkeit, Integrität, Richtigkeit und Qualität Ihrer Kundendaten sind Sie alleine verantwortlich. Da Sie stets der alleinige Eigentümer der Daten sind und bleiben, können Sie jederzeit, insbesondere nach einer Kündigung, die Rückgabe oder Löschung Ihrer Kundendaten verlangen. Kordiam hat im Hinblick auf solche Daten kein Zurückbehaltungsrecht. Die Rückgabe der Daten erfolgt über einen Daten-Dump.
Sie können sich entscheiden, Drittapplikationen in die Software einzubinden. Für solche Produkte bieten wir weder eine Garantie noch eine Unterstützung. Eine Integration erfolgt zu ihrer Bequemlichkeit und somit auf Ihr eigenes Risiko. Sie sind verantwortlich für sämtliche Daten, die von solchen Drittanwendungen aus in die Software importiert werden. Werden Kundendaten über eine Programmierschnittstelle von oder an die Software weitergegeben, haften wir weder für die Nutzung, Offenlegung, Änderung oder Löschung von Kundendaten, die mit Hilfe von Drittapplikationen übertragen werden oder auf die Drittapplikationen zugreifen.
Personenbezogene Daten unterliegen der Datenschutzvereinbarung
Sie und Kordiam verpflichten sich, unsere sich aus den maßgeblichen geltenden Datenschutzgesetzen ergebenden Pflichten zu erfüllen. Sofern wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, sind Sie der Verantwortliche und Kordiam ist der Auftragsverarbeiter. Die Bedingungen der Datenschutzvereinbarung gelten für sämtliche Kundendaten, die wir in Ihrem Auftrag verarbeiten.
Siehe unsere Datenschutzvereinbarung.
Ihre Daten sind vertraulich
Kordiam behandelt sämtlich Kundendaten vertraulich, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die uns im Rahmen der Vorbereitung, Ausführung und Durchführung der Leistung zur Kenntnis gelangen, und wir werden diese weder weitergeben noch anderweitig nutzen. Sofern gesetzlich zulässig, hält Kordiam sämtliche Kundendaten vor unbefugten Dritten geheim, vorausgesetzt, eine Offenlegung von Informationen ist nicht erforderlich, damit wir unsere vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen können.
Ihre Daten sind sicher
Kordiam speichert und verarbeitet Kundendaten im Einklang mit den Sicherheitsstandards der Branche. Kordiam verfügt über angemessene technische, organisatorische und administrative Systeme, Richtlinien und Verfahren, die die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit Ihrer Daten sicherstellen und das Risiko eines unbefugten Zugriffs oder einer unbefugten Nutzung Ihrer Kundendaten vermindern sollen. Kordiam stellt sicher, dass Kundendaten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind.
Kordiam ergreift geeignete Maßnahmen gegen einen Verlust von Kundendaten im Falle eines Serverausfalls. Dazu führt Kordiam zumindest täglich Datensicherungen durch.
Kordiam hat strikte interne Regeln, nach denen nur eine kleine Gruppe von sorgfältig ausgewählten Kordiam-Mitarbeitern und langzeitigen EU-Unterauftragnehmer personenbezogene Daten verarbeiten darf.
8. Ihre Pflichten
Bewahren Sie Ihre Passwörter sicher auf
Um Ihre Daten zu schützen, müssen Sie auch die Sicherheit Ihres Accounts aufrecht erhalten, indem Sie hinreichend schwierige Passwörter verwenden und diese sicher aufbewahren. Außerdem sollten Sie für ausreichende Sicherheit bei Ihren eigenen Systemen sorgen.
Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Passwörter und sonstigen Zugangsdaten zu Ihrem Account zu schützen. Sie sind verantwortlich für die Aktivitäten auf Ihrem Account. Bei Verdacht, dass Ihr Passwort oder sonstige Zugangsdaten in die Hände von unbefugten Dritten gelangt sind, müssen Sie Kordiam unverzüglich informieren.
Ihre sonstigen Pflichten
Sie dürfen die Software nicht zur Herstellung eines konkurrierenden Produkts oder einer konkurrierenden Leistung oder für sonstige Wettbewerbszwecke erwerben, verwenden oder darauf zugreifen, und Sie dürfen die Software weder rekonstruieren noch weiterverkaufen oder vermieten.
Sie dürfen unsere Software nicht durch Beeinträchtigung ihres normalen Betriebs missbrauchen oder versuchen, anders als über unsere Schnittstellen oder gemäß unserer Anweisungen darauf zuzugreifen.
Sofern wir nicht schriftlich zugestimmt haben, dürfen Sie die Kordiam-Systeme und -Netzwerke nicht auf Schwachstellen mittels Penetration Tests hin überprüfen oder untersuchen.
Sie dürfen die Software nicht missbräuchlich oder exzessiv, also auf eine Art und Weise nutzen, die erheblich über einer durchschnittlichen Nutzung liegt und die Geschwindigkeit, Reaktionsfreudigkeit, Stabilität, Verfügbarkeit oder Funktionalität der Software für andere Benutzer beeinträchtigt. Kordiam wird sich bemühen, Sie bei einer missbräuchlichen oder exzessiven Nutzung zu benachrichtigen, um Ihnen Gelegenheit zu geben, eine solche Nutzung auf ein Niveau zu reduzieren, das für Kordiam akzeptabel ist.
Sie stellen uns frei von jeglichen Ansprüchen Dritter, die sich aus Ihrer unrechtmäßigen Nutzung der Software oder aus Datenschutz-, Urheberrechts- oder anderen Klagen ergeben, für die Sie verantwortlich sind und die mit der Software zu tun haben.
Bevor Sie uns Daten und Informationen übermitteln, haben Sie diese auf Viren zu prüfen und dazu aktuelle Virenschutzprogramme einzusetzen.
9. Logos
Ggf. wird Kordiam Sie auf unserer Website und in anderem Werbematerial (durch Nennung Ihres Namens und durch Ihr Logo) als Kordiam-Kunden kenntlich machen. Falls Sie eine Ausnahmeregelung benötigen, wenden Sie sich bitte an den Vertrieb von Kordiam.
10.Laufzeit und Kündigung
Automatische Verlängerung
Die Anfangslaufzeit ist auf der Rechnung ausgewiesen. Die Laufzeit verlängert sich am Ende jeder Laufzeit automatisch, und zwar generell um einen Monat oder um ein Jahr, falls Sie sich zuvor für eine jährliche Vertragslaufzeit entschieden haben. .
Kündigung durch den Kunden
Der Eigentümer kann 30 Tage vor Ablauf der Laufzeit schriftlich per E-Mail an info@kordiam.io kündigen.
Eine Kündigung hat die Deaktivierung Ihres Accounts und des Zugriffs darauf sowie die Löschung von Kundendaten spätestens 30 Tage nach wirksamer Kündigung zur Folge.
Kündigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien haben das Recht, wegen Vertragsverletzung mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen. Die Kündigung wird wirksam, wenn die vertragsbrüchige Partei die Vertragsverletzung nicht innerhalb dieser 30 Tage behoben hat. Bei der Vertragsverletzung muss es sich um eine erhebliche, wiederholte oder dauerhafte Verletzung handeln.
Kündigung durch Kordiam
Kordiam kann Ihr Recht auf Nutzung der Software nach alleinigem Ermessen und egal aus welchem Grund mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten beenden. Falls Gebühren für die verbleibenden Monate der Laufzeit vorbezahlt wurden, werden diese erstattet.
11.Haftungsbeschränkung
Haftungsbeschränkung
SOFERN GESETZLICH ZULÄSSIG, BESCHRÄNKT SICH DIE GESAMTHAFTUNG ALLER KORDIAM-GESELLSCHAFTEN UND VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, MITARBEITER, ZULIEFERER UND BEVOLLMÄCHTIGTEN VON KORDIAM, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN BEDINGUNGEN ERGIBT, AUF DEN BETRAG, DEN SIE IN DEN 12 MONATEN VOR DEM HAFTUNGSBEGRÜNDENDEN EREIGNIS AN KORDIAM GEZAHLT HABEN.
Ausschluss bestimmter Haftung
SOFERN GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET KORDIAM UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR NUTZUNGSAUSFALL, DATEN- ODER GESCHÄFTSVERLUST, EINNAHMEAUSFALL ODER ENTGANGENE ERWARTETE ODER VORHERSEHBARE GEWINNE ODER FÜR INDIREKTE, KONKRETE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, ABSTRAKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR BUSSGELDER ODER VERSCHÄRFTEN SCHADENSERSATZ.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Kordiam gegenüber dem Kunden uneingeschränkt für sämtliche Schäden, die von Kordiam oder den gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Kordiam verursacht werden.
Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt ist keine der Parteien verpflichtet, ihre vertraglichen Pflichten während des Andauerns eines Ereignisses höherer Gewalt zu erfüllen.
Insbesondere folgende Umstände stellen höhere Gewalt dar: nicht von den Parteien verursachte Brände/Explosionen/Überschwemmungen; Krieg, Aufruhr, Blockade, Embargo; länger als 6 Wochen andauernde Arbeitskämpfe, die von keiner der Parteien schuldhaft verursacht werden; technische Internetprobleme, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen.
Beide Parteien vereinbaren, die jeweils andere Partei unverzüglich schriftlich über ein Ereignis höherer Gewalt zu informieren.
12.Änderungen
Kordiam kann diese AGB jederzeit aus verschiedenen Gründen ändern, etwa um Änderungen im geltenden Recht oder Aktualisierungen der Software oder neuen Software-Funktionen Rechnung zu tragen. Die aktuellste AGB-Fassung erscheint stets auf dieser Website, und Änderungen werden hervorgehoben. Nach solchen Änderungen gilt Ihre weitere Nutzung bzw. Ihr weiterer Zugriff auf die Software als Annahme solcher Änderungen. Kordiam informiert den/die Eigentümer per E-Mail nach eigenem Ermessen über wesentliche Änderungen.
13.Schlussbestimmungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht und sind entsprechend auszulegen. Die Gerichte in Hamburg haben die ausschließliche Gerichtsbarkeit bei allen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Erweist sich eine Bestimmung dieser AGB als nicht durchsetzbar, wird sie für nichtig erklärt, wobei die restlichen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft bleiben.
Leistungsbeschreibung
Kernfunktionen der Software
Im Kern verfügt die Software über folgende Funktionen. Eine Kernfunktion ist durch ihre Merkmale gekennzeichnet. Die Summe aller Merkmale einer Kernfunktion bestimmt deren Qualität und Eigenschaften.
Eine Kernfunktion wird nur dann nicht garantiert, wenn keines der Merkmale und keine der Eigenschaften der Funktion verfügbar ist.
Eine Störung bei einem oder mehreren Merkmalen einer Kernfunktion gilt als Dringlichkeitsstufe 2.
Kernfunktion: | Merkmale der Kernfunktion: |
Themenplanung |
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Anzeige der Themenliste |
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Aufgabenmanagement |
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Redaktionelles Zeitmanagement |
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Zusätzliche Funktionen
Kordiam garantiert folgende Funktionen als zusätzliche Funktionen. Eine Störung bei einer zusätzlichen Funktion gilt als Dringlichkeitsstufe 2.
Zusätzliche Funktionen |
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Falls Ihr Unternehmen von den AGB abweichende Regelungen benötigt, wenden Sie sich bitte an den Vertrieb.